Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 07.05.2026
Inhaltsverzeichnis
- 1. Geltungsbereich
- 2. Vertragspartner und Unternehmensdaten
- 3. Vertragsabschluss und Einbeziehung der AGB
- 4. Leistungsumfang
- 5. Domains und Registrierung
- 6. Webhosting, Server, E-Mail und technische Dienste
- 7. Kundenportal, Zugangsdaten und API-Nutzung
- 8. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Auftraggebers
- 9. Leistungsänderungen / Change Requests
- 10. Service Levels, Wartung und Verfügbarkeit
- 11. Leistungsstörungen und Gewährleistung
- 12. Fremdleistungen und Leistungen Dritter
- 13. Preise, Entgelte und Zahlungsbedingungen
- 14. Zahlungsverzug, Sperre und Wiederherstellung
- 15. Eigentumsvorbehalt
- 16. Nutzungsrechte an Software, Unterlagen und Arbeitsergebnissen
- 17. Zulässige Nutzung / Abuse / Sicherheitsverstöße
- 18. Datensicherung und Backups
- 19. Fernwartung und Support
- 20. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
- 21. Haftung
- 22. Höhere Gewalt
- 23. Vertragslaufzeit und Kündigung
- 24. Rückgabe, Löschung und Migration bei Vertragsende
- 25. Abwerbeverbot
- 26. Schriftform und Kommunikation
- 27. Übertragung von Rechten und Pflichten
- 28. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- 29. Mediation
- 30. Impressum
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen der byting GmbH, Guglgasse 8/4/64, 1110 Wien („Auftragnehmer", „AN"), gegenüber ihren Auftraggebern („Auftraggeber", „AG"), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
1.2. Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Webhosting, Domains, E-Mail-Hosting, Serverhousing, VPS/Cloud-Dienste, IT-Dienstleistungen, Monitoring, Backup, Remote-Support, Vor-Ort-Support, Webdesign, Consulting sowie KI-/AI-unterstützte Dienstleistungen.
1.3. Diese AGB richten sich primär an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen nicht entgegenstehen.
1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG gelten nur dann, wenn sie vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Die bloße Entgegennahme von Bestellungen, Leistungen oder Zahlungen stellt keine Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen dar.
1.5. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Service Level Agreements (SLA), Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) oder sonstige besondere Vertragsdokumente gehen diesen AGB vor, soweit sie diesen ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragspartner und Unternehmensdaten
2.1. Vertragspartner ist:
byting GmbH
Guglgasse 8/4/64, 1110 Wien, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 323806 k
UID-Nummer: ATU64878877
Telefon: +43 (0) 1 748 478 510
E-Mail: office@byting.at
2.2. Geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise vertretungsbefugte Personen ergeben sich aus dem Firmenbuch.
3. Vertragsabschluss und Einbeziehung der AGB
3.1. Angebote des AN sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.
3.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch elektronische Bestellung, durch Unterfertigung eines Vertragsdokuments, durch Freischaltung eines Dienstes oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
3.3. Der AG bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
3.4. Bei Onlinebestellungen kann der Vertrag durch Anklicken einer entsprechenden Bestellschaltfläche und Annahme durch den AN zustande kommen.
3.5. Der AN ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, Bonitätsbedenken, missbräuchlicher Nutzung, Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder technischen Gründen.
4. Leistungsumfang
4.1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Vertrag, dem SLA oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
4.2. Der AN erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Eine bestimmte wirtschaftliche, technische oder rechtliche Wirkung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei Dienstleistungen des AN um Dienstleistungsverträge und nicht um Werkverträge mit einem bestimmten Erfolg.
4.4. Der AN ist berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzten Systeme, Einrichtungen, Softwareversionen, Rechenzentrumsressourcen und technischen Verfahren nach eigenem Ermessen zu ändern, sofern dadurch die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4.5. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere Zusatzsupport, Analysen, Störungsbeseitigungen, Schulungen, Datenwiederherstellungen, Konfigurationsänderungen oder Leistungen außerhalb üblicher Geschäftszeiten, werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des AN verrechnet.
4.6. Eine barrierefreie Ausgestaltung von Webseiten, Anwendungen oder digitalen Leistungen im Sinne einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Domains und Registrierung
5.1. Der AN vermittelt und verwaltet Domainregistrierungen im Auftrag des AG. Die Registrierung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Registrierungsbedingungen der zuständigen Registry oder des jeweiligen Registrars.
5.2. Der AG ist verpflichtet, vollständige, richtige und aktuelle Daten für Domainregistrierungen bereitzustellen (insbesondere Inhaber-, Administrations-, Technik- und Rechnungsdaten).
5.3. Der AG nimmt zur Kenntnis, dass für Domainregistrierungen Daten an Registries, Registrare und sonstige technische Stellen übermittelt werden müssen.
5.4. Der AN übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine gewünschte Domain tatsächlich registriert werden kann, frei von Rechten Dritter ist oder dauerhaft verfügbar bleibt.
5.5. Der AG ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
5.6. Der AG hält den AN hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die aus der Registrierung oder Nutzung einer Domain entstehen, schad- und klaglos.
5.7. Domains werden für die jeweils geltende Registrierungsperiode verrechnet. Kündigungen oder Nichtverlängerungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist einlangen. Andernfalls kann eine automatische Verlängerung erfolgen.
5.8. Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Domainleistungen zu sperren, nicht zu verlängern oder die weitere Verwaltung einzustellen.
6. Webhosting, Server, E-Mail und technische Dienste
6.1. Der AN stellt dem AG technische Dienste wie Webhosting, E-Mail-Hosting, Server, virtuelle Server, Speicherplatz, Datenbanken, DNS, SSL/TLS-Zertifikate oder vergleichbare Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags zur Verfügung.
6.2. Der AG ist für die von ihm gespeicherten, übertragenen oder veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich. Der AN ist nicht verpflichtet, Inhalte proaktiv zu prüfen.
6.3. Der AG verpflichtet sich, die Dienste nicht für rechtswidrige, sittenwidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Zwecke zu verwenden.
6.4. Der AG ist insbesondere verpflichtet, keine Schadsoftware, Spam, Phishing-Inhalte, rechtswidrige oder beleidigende Inhalte über die Systeme des AN zu verbreiten.
6.5. Der AN ist berechtigt, Dienste vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen oder Störungen bestehen.
6.6. Eine Sperre erfolgt, soweit zumutbar, nach vorheriger Verständigung des AG. Bei Gefahr im Verzug kann die Sperre ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
7. Kundenportal, Zugangsdaten und API-Nutzung
7.1. Der AN kann dem AG Zugang zu Kundenportalen, Administrationssystemen, Webconfig-Systemen, API-Schnittstellen oder vergleichbaren Verwaltungsumgebungen bereitstellen.
7.2. Der AG ist verpflichtet, Zugangsdaten, Passwörter, API-Tokens und sonstige Authentifizierungsdaten geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
7.3. Der AG haftet für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, sofern er nicht nachweist, dass ihn daran kein Verschulden trifft.
7.4. Der AG hat den AN unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten kompromittiert wurden.
7.5. API-Zugriffe können aus Sicherheits- und Nachvollziehbarkeitsgründen protokolliert und bei missbräuchlicher Nutzung eingeschränkt oder gesperrt werden.
8. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Auftraggebers
8.1. Der AG verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen.
8.2. Der AG stellt dem AN sämtliche erforderlichen Informationen, Daten, Zugangsdaten, Unterlagen, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.
8.3. Werden Leistungen vor Ort beim AG erbracht, hat der AG die erforderliche Infrastruktur bereitzustellen.
8.4. Der AG ist verpflichtet, Daten, Inhalte und Systeme, die für die Leistungserbringung relevant sind, in geeigneter Weise zu sichern, sofern nicht eine Datensicherung ausdrücklich als Leistung des AN vereinbart wurde.
8.5. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder mangelhafter Mitwirkung des AG, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Daraus entstehender Mehraufwand ist vom AG zu vergüten.
8.6. Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht, gelten Leistungen des AN trotz dadurch bedingter Einschränkungen als vertragsgemäß erbracht, soweit der AN die Einschränkungen nicht zu vertreten hat.
9. Leistungsänderungen / Change Requests
9.1. Beide Vertragspartner können Änderungen des Leistungsumfangs verlangen.
9.2. Ein Änderungswunsch hat die gewünschte Änderung, deren Gründe sowie die erwarteten Auswirkungen auf Leistung, Termine und Kosten möglichst genau zu beschreiben.
9.3. Der AN wird den Änderungswunsch prüfen und dem AG gegebenenfalls ein Angebot legen.
9.4. Ein Change Request wird erst verbindlich, wenn er von beiden Parteien schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde.
10. Service Levels, Wartung und Verfügbarkeit
10.1. Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten oder sonstige Service Levels gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
10.2. Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen oder technische Umstellungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Der AN wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb üblicher Spitzenzeiten durchführen.
10.3. Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere Einschränkungen durch höhere Gewalt, Störungen beim AG, Störungen bei Drittanbietern, Wartungsfenster oder Angriffe Dritter.
10.4. Pönalen oder Servicegutschriften bestehen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich in einem SLA vereinbart wurden.
11. Leistungsstörungen und Gewährleistung
11.1. Der AG hat Störungen, Mängel oder Fehler unverzüglich schriftlich oder per E-Mail nachvollziehbar zu melden.
11.2. Der AN wird berechtigte und von ihm zu vertretende Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.
11.3. Beruht eine Störung auf Ursachen aus dem Bereich des AG, auf Drittleistungen oder auf nicht vom AN zu vertretenden Umständen, ist der AN berechtigt, die Analyse und Behebung nach Aufwand zu verrechnen.
11.4. Für gelieferte Hardware oder Software gelten vorrangig die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
11.5. Im Unternehmergeschäft beträgt die Gewährleistungsfrist für Lieferungen, sofern gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart, sechs Monate ab Übergabe.
12. Fremdleistungen und Leistungen Dritter
12.1. Sofern der AN Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge grundsätzlich zwischen dem AG und dem jeweiligen Dritten zustande, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
12.2. Für Leistungen Dritter gelten die Vertragsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzbedingungen und Verfügbarkeitsregelungen des jeweiligen Dritten.
12.3. Der AN haftet nicht für Leistungen, Verfügbarkeit, Preisänderungen, Vertragsänderungen oder technische Änderungen von Drittanbietern, soweit diese nicht vom AN zu vertreten sind.
13. Preise, Entgelte und Zahlungsbedingungen
13.1. Preise und Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der jeweils gültigen Preisliste des AN. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
13.2. Einmalige Entgelte werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Leistungserbringung verrechnet. Laufende Entgelte werden grundsätzlich im Voraus verrechnet.
13.3. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
13.4. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden nach dem vereinbarten oder jeweils gültigen Stundensatz verrechnet. Reise-, Nächtigungs- und Nebenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet.
13.5. Der AN ist berechtigt, die Leistungserbringung von Vorauszahlungen, Anzahlungen oder angemessenen Sicherheiten abhängig zu machen.
13.6. Laufende Entgelte können jährlich angepasst werden, insbesondere entsprechend kollektivvertraglicher Änderungen, Kostensteigerungen, Inflation oder Änderungen von Vorleistungspreisen.
13.7. Der AG ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
14. Zahlungsverzug, Sperre und Wiederherstellung
14.1. Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
14.2. Bei Unternehmergeschäften gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
14.3. Gerät der AG trotz Mahnung in Verzug, ist der AN berechtigt, Leistungen einzuschränken, zu sperren oder einzustellen, sofern der AG vorher angemessen darauf hingewiesen wurde.
14.4. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Entgelte bleibt auch während einer berechtigten Sperre aufrecht.
14.5. Für die Wiederherstellung gesperrter Leistungen kann der AN angemessene Aktivierungs-, Bearbeitungs- oder Wiederherstellungskosten verrechnen.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1. Gelieferte Hardware, Software, Dokumentationen oder sonstige Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher damit zusammenhängender Forderungen Eigentum des AN.
15.2. Der AG ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu veräußern, zu verpfänden oder Dritten Rechte daran einzuräumen.
16. Nutzungsrechte an Software, Unterlagen und Arbeitsergebnissen
16.1. Soweit dem AG Software, Skripte, Dokumentationen, Konzepte, Designs oder sonstige Arbeitsergebnisse überlassen werden, erhält der AG daran nur jene Nutzungsrechte, die ausdrücklich vereinbart wurden.
16.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der AG ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke.
16.3. Eine Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AN zulässig.
16.4. Für Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
16.5. Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz, bleiben unberührt.
17. Zulässige Nutzung / Abuse / Sicherheitsverstöße
17.1. Der AG darf die Dienste des AN ausschließlich gesetzeskonform und vertragsgemäß nutzen.
17.2. Unzulässig ist insbesondere die Nutzung für Spam, Phishing, Malware, Botnetze, Angriffe auf fremde Systeme, rechtswidrige Inhalte, Urheberrechtsverletzungen, Betrug, Hassinhalte oder sonstige missbräuchliche Zwecke.
17.3. Der AG verpflichtet sich, eigene Anwendungen, CMS-Systeme, Passwörter, Plugins, Skripte und sonstige Komponenten aktuell und sicher zu halten.
17.4. Der AN ist berechtigt, bei Abuse-Meldungen, Sicherheitsvorfällen, Blacklisting, Spamversand, DDoS-Angriffen, Malwarebefall oder vergleichbaren Vorfällen angemessene technische Maßnahmen zu setzen.
17.5. Der AG hat dem AN sämtliche durch missbräuchliche Nutzung, Sicherheitsvorfälle oder Pflichtverletzungen verursachten Aufwendungen zu ersetzen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft.
18. Datensicherung und Backups
18.1. Der AG ist grundsätzlich selbst für eine ausreichende Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern eine Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung des AN vereinbart wurde.
18.2. Werden Backups durch den AN angeboten oder durchgeführt, erfolgt dies nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
18.3. Backups dienen primär der Betriebssicherheit und ersetzen keine eigene Archivierungs- oder Datensicherungsstrategie des AG.
18.4. Die Wiederherstellung von Daten kann, sofern nicht im Leistungsumfang enthalten, nach Aufwand verrechnet werden.
19. Fernwartung und Support
19.1. Supportleistungen können telefonisch, per E-Mail, Ticketsystem, Fernwartung, SSH, TeamViewer oder vor Ort erbracht werden.
19.2. Fernwartungen erfolgen grundsätzlich nach Beauftragung oder Freigabe durch den AG.
19.3. Der AG ist verpflichtet, vor Fernwartungen relevante Daten zu sichern und sicherzustellen, dass die Fernwartung rechtlich und technisch zulässig ist.
19.4. Der AN haftet nicht für Schäden, die aus unrichtigen Angaben, fehlenden Backups, fehlender Mitwirkung oder Eingriffen Dritter entstehen, sofern der AN diese nicht zu vertreten hat.
20. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
20.1. Der AN verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, des DSG und des TKG.
20.2. Soweit der AN personenbezogene Daten im Auftrag des AG verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
20.3. Der AG bleibt, soweit er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und die Erfüllung sonstiger datenschutzrechtlicher Pflichten verantwortlich.
20.4. Der AN trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
20.5. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
20.6. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
21. Haftung
21.1. Der AN haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit gesetzlich zwingend vorgesehen.
21.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverlust oder Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
21.3. Bei Personenschäden haftet der AN nach den gesetzlichen Bestimmungen.
21.4. Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, soweit der AG seiner Datensicherungspflicht nachgekommen ist oder eine Datensicherung ausdrücklich als Leistung des AN vereinbart wurde.
21.5. Sofern eine Datensicherung ausdrücklich als Leistung des AN vereinbart wurde, ist die Haftung für Datenwiederherstellung, soweit gesetzlich zulässig, mit 10 % der jeweiligen Auftragssumme, höchstens jedoch EUR 15.000,00 pro Schadensfall begrenzt.
21.6. Schadenersatzansprüche sind binnen angemessener Frist ab Kenntnis von Schaden und Schädiger schriftlich geltend zu machen und verjähren, soweit gesetzlich zulässig, spätestens ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
22. Höhere Gewalt
22.1. Ereignisse höherer Gewalt befreien die Parteien für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren Leistungspflichten.
22.2. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Energieversorgung, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe, DDoS-Angriffe, Ausfall wesentlicher Drittanbieter oder sonstige unvorhersehbare und nicht beherrschbare Ereignisse.
23. Vertragslaufzeit und Kündigung
23.1. Verträge werden auf unbestimmte oder bestimmte Zeit abgeschlossen, abhängig von der jeweiligen Vereinbarung.
23.2. Ist keine besondere Mindestlaufzeit vereinbart, können laufende Verträge von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
23.3. Abweichende Mindestlaufzeiten, Bindungsfristen, Verlängerungszeiträume oder Kündigungsfristen in Angeboten, Verträgen oder Produktbedingungen gehen vor.
23.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
23.5. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegender Vertragsverletzung, missbräuchlicher Nutzung, Gefährdung des Betriebs, Insolvenz, dauerhafter Unmöglichkeit der Leistung oder wesentlichen Änderungen der Leistungsvoraussetzungen.
24. Rückgabe, Löschung und Migration bei Vertragsende
24.1. Nach Vertragsende ist der AG verpflichtet, vom AN überlassene Unterlagen, Zugangsdaten, Hardware oder sonstige Gegenstände zurückzugeben, sofern diese nicht in sein Eigentum übergegangen sind.
24.2. Der AN ist berechtigt, Daten nach Vertragsende nach Ablauf angemessener Fristen zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
24.3. Auf Wunsch unterstützt der AN den AG bei Migration, Datenexport oder Übergabe an einen anderen Dienstleister nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen.
24.4. Der AG ist verpflichtet, rechtzeitig vor Vertragsende eigene Sicherungen oder Exporte zu veranlassen.
25. Abwerbeverbot
25.1. Der AG verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des AN abzuwerben oder über Dritte abwerben zu lassen.
25.2. Für jeden schuldhaften Verstoß kann der AN eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Angemessenheit unterliegt der richterlichen Mäßigung.
26. Schriftform und Kommunikation
26.1. Rechtserhebliche Erklärungen können schriftlich oder, soweit gesetzlich zulässig, elektronisch per E-Mail erfolgen.
26.2. Kündigungen, Vertragsänderungen und wesentliche Erklärungen haben schriftlich oder in einer ausdrücklich vereinbarten elektronischen Form zu erfolgen.
26.3. Der AG ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich bekanntzugeben. Erklärungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse oder E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, sofern der AG die Änderung nicht rechtzeitig bekannt gegeben hat.
27. Übertragung von Rechten und Pflichten
27.1. Der AG darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AN übertragen.
27.2. Der AN ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern berechtigte Interessen des AG nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
28. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht
28.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
28.2. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des AN in Wien zuständig.
28.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
28.4. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
29. Mediation
29.1. Die Parteien können vor Einleitung gerichtlicher Schritte versuchen, Streitigkeiten einvernehmlich durch Mediation beizulegen.
29.2. Die Durchführung einer Mediation hindert die Parteien nicht daran, zur Wahrung von Fristen, Ansprüchen oder Rechten gerichtliche oder außergerichtliche Schritte zu setzen.
30. Impressum
byting GmbH
Guglgasse 8/4/64, 1110 Wien, Österreich
UID: ATU64878877 · FN 323806 k
Telefon: +43 (0) 1 748 478 510
E-Mail: office@byting.at
Support: support@byting.at
Weitere Informationen finden Sie im Impressum der Webseite.